Das Recht der Stellvertretung
Recht der Stellvertretung
Handelt jemand für ein Unternehmen, z.B. offenkundig als Angestellter einer Kfz-Werkstatt, so wird im Zweifel und auch dann, wenn der Angestellte sich nicht dazu geäußert hat, ob er für sein Unternehmen oder für sich selbst tätig sein will, das Unternehmen, hier die KfZ-Werkstatt verpflichtet. Diese Situationen sind mithin lebensnah auszulegen.
Es kommt nicht auf die Person an
Eine weitere Ausnahme vom Offenkundigkeitsgrundsatz, d.h. der Verpflichtung des Vertreters seine Stellvertretung offenzulegen, ist dann gegeben, wenn es für die am Vertrag Beteiligten, nicht von Bedeutung ist, mit wem der Vertrag zustande kommt. Kauft man also für einen Freund einen DVD Player bei Saturn, so kommt der Kaufvertrag an der Kasse regelmäßig unmittelbar zwischen Saturn und dem Freund im Wege der Stellvertretung zustande. Denn Saturn ist es am Ende egal, mit wem der Vertrag abgeschlossen wird.
Stellvertretung scheitert, wenn keine Ausnahme
Wenn diese Ausnahmen nicht vorliegen und auch die übrige Auslegung der Situation kein anderes Ergebnis ermöglicht, wird ausschließlich der Vertreter aus dem Rechtsgeschäft verpflichtet. Eine wirksame Stellvertretung ist nicht zustande gekommen.